butlAIr AGB
AGB / Nutzungsbedingungen für butlAIr
Fassung vom 29.09.2026
AGB / Nutzungsbedingungen für butlAIr Version: 2026-09-v6 Wirksam ab: 2026-09-29 1. Parteien Kunde / Vertragspartner: [Rechtlicher Name / Firma] Betrieb / Restaurant: [Restaurantname / Anzeige im Produkt] Anschrift: [Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort], [Land] Vertreten durch: [Vertretungsberechtigte Person] Kontakt: [Kontakt-E-Mail] Anbieter: Ewangelos Boutsis Anschrift: Alte Pforzheimer Str. 149-1, 75217 Birkenfeld, Deutschland Vertreten durch: Ewangelos Boutsis Plattform: butlAIr 2. Vertragsgegenstand Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte Softwareplattform butlAIr für den Betrieb restaurantbezogener Verwaltungs- und Kommunikationsprozesse als SaaS-Leistung zur Verfügung. 3. Vertragsschluss und Nutzerkonto Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss des Registrierungsprozesses und Akzeptanz dieser AGB zustande. Der Kunde sichert zu, dass der registrierende Owner zum Vertragsschluss für den Tenant berechtigt ist und die bei der Registrierung hinterlegten Unternehmens- und Kontaktdaten zutreffend sind. 4. Leistungsumfang Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Produkt-, Modul- und Tarifumfang, wie er im Portal, in Angebotsunterlagen oder in produktbezogenen Beschreibungen ausgewiesen ist. Der Anbieter darf Leistungen weiterentwickeln, soweit dadurch der vertragswesentliche Kern nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Soweit der Kunde über die Plattform Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz schließt, stellt der Anbieter die hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherfunktionen auf der jeweiligen Online-Benutzeroberfläche bereit. Dies umfasst insbesondere die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB einschließlich der unverzüglichen Bestätigung des Eingangs einer Widerrufserklärung, soweit für den jeweiligen Vertrag ein Widerrufsrecht besteht. Die Einordnung des einzelnen Produkts und die inhaltliche Prüfung sowie die Abwicklung eines Widerrufs verbleiben beim Kunden. Die vom Anbieter bereitgestellten Rechtstext-Entwürfe (etwa Widerrufsbelehrung, Gutscheinbedingungen, Anbieterkennzeichnung) sind unverbindliche Arbeitshilfen. Der Kunde bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm verwendeten Rechtstexte verantwortlich; eine Rechtsberatung schuldet der Anbieter nicht. 4a. Verkauf von Gutscheinen und Veranstaltungstickets Die folgenden Regelungen gelten, soweit der Kunde das Gutschein- oder das Ticketing-Modul gebucht hat. Vertragspartner der Käuferin oder des Käufers ist ausschließlich der Kunde. Bei Veranstaltungen ist der Kunde Veranstalter im Rechtssinne. Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform bereit, tritt weder als Verkäufer noch als Vermittler auf und wird nicht Partei des Kaufvertrags. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister unmittelbar auf ein Konto des Kunden; der Kunde ist Zahlungsempfänger und Rechnungsaussteller. Der Anbieter vereinnahmt keine Kundengelder. Der Anbieter erhebt auf den Verkauf von Gutscheinen und Veranstaltungstickets keine Provision. Die vom Zahlungsdienstleister für die Zahlungsabwicklung erhobenen Entgelte trägt der Kunde; sie werden unmittelbar vom Zahlungsbetrag einbehalten und richten sich nach der zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister vereinbarten Preisliste. Der Kunde ist verantwortlich für die inhaltliche Ausgestaltung seines Angebots, die Preisangaben, die steuerliche Behandlung, die Erfüllung der verkauften Leistung sowie für alle veranstaltungsbezogenen Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Verkehrssicherungspflicht am Veranstaltungsort, der Jugendschutz, urheber- und leistungsschutzrechtliche Abgaben sowie öffentlich-rechtliche Anzeige-, Genehmigungs- und Abgabepflichten. Der Kunde legt fest, ob für ein Produkt ein Widerrufsrecht besteht. Der Anbieter stellt hierfür die technische Unterscheidung bereit und lässt einen Ausschluss des Widerrufsrechts nur bei einer Leistung mit konkretem Termin zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die rechtliche Einordnung des einzelnen Produkts bleibt Sache des Kunden. Fällt eine Veranstaltung aus oder wird sie abgesagt, schuldet der Kunde den Käuferinnen und Käufern die Rückzahlung des Entgelts in Geld; ein Ersatz durch Gutscheine tritt nicht an deren Stelle. Der Anbieter stellt die technischen Mittel zur Rückabwicklung bereit, schuldet die Rückzahlung aber nicht selbst. Stornobedingungen kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Grenzen konfigurieren. Die Plattform stellt hierfür standardisierte Bausteine bereit und lässt bestimmte Konfigurationen technisch nicht zu, etwa ein pauschales Stornoentgelt ohne den Vorbehalt des Nachweises eines geringeren Schadens (§ 309 Nr. 5 BGB). Diese Voreinstellungen sind eine allgemeine technische Vorgabe und keine Prüfung des Einzelfalls; ob die gewählten Bedingungen im konkreten Fall wirksam sind, hat der Kunde selbst zu prüfen. Der Kunde hält die Angaben, die der Anbieter zur Erfüllung seiner eigenen gesetzlichen Pflichten als Anbieter einer Online-Plattform benötigt, vollständig und aktuell vor. Dazu zählen Firmierung, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Register- und Umsatzsteuerangaben, soweit vorhanden, sowie die Angaben zum Zahlungskonto. Der Anbieter zeigt die Identität des Kunden als Verkäufer und Veranstalter auf der Verkaufsoberfläche an. Bietet der Kunde eine Übernachtung gemeinsam mit einer weiteren touristischen Leistung an, kann eine Pauschalreise entstehen (§ 651a BGB) mit den daran anknüpfenden Pflichten, insbesondere der Insolvenzsicherung nach § 651r BGB. Der Anbieter erbringt keine Reiseveranstalterleistungen und stellt keine Insolvenzsicherung. Der Kunde darf solche Bündel nur anbieten, wenn er die Voraussetzungen zuvor selbst geprüft und die erforderlichen Nachweise beigebracht hat; der Anbieter kann entsprechende Kombinationen bis dahin technisch sperren. Beauftragt der Kunde Künstlerinnen und Künstler oder Publizisten, kann eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz entstehen. Anmeldung, Meldung und Abführung obliegen dem Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der in dieser Ziffer genannten Pflichten beruhen. 4b. Lohnvorbereitung und Übergabe an die Steuerberatung Die folgenden Regelungen gelten, soweit der Kunde das Modul Lohnexport gebucht hat. Der Anbieter stellt Funktionen bereit, mit denen der Kunde erfasste Arbeitszeiten, Abwesenheiten und weitere lohnrelevante Angaben aufbereitet und als Datei für die Lohnabrechnung durch eine von ihm beauftragte, nach § 3 des Steuerberatungsgesetzes befugte Stelle bereitstellt. Der Anbieter erbringt dabei ausschließlich technische Leistungen der Datenerfassung, -aufbereitung und -übertragung. Er erstellt keine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, gibt keine steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Empfehlungen ab und leistet keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Sämtliche vom Modul ermittelten Werte, insbesondere Zuschlagsstunden und -beträge, Sachbezugswerte, Fehlzeiten sowie Kontroll- und Warnhinweise, sind unverbindliche Eingangsdaten. Die Prüfung, die verbindliche Berechnung und die abrechnungstechnische Umsetzung obliegen der vom Kunden beauftragten Stelle. Die für die Übergabe maßgebliche Konfiguration, insbesondere Lohnartennummern, Einheiten, Bearbeitungsschlüssel, Kostenstellen, Fehlzeitenschlüssel und Sachbezugswerte, gibt der Kunde in Abstimmung mit der von ihm beauftragten Stelle vor. Vom Anbieter bereitgestellte Vorschlagswerte ersetzen diese Abstimmung nicht. Der Kunde stellt sicher, dass die erfassten Grunddaten, insbesondere Arbeitszeiten, Personalstammdaten, Abwesenheiten und die Gestellung von Mahlzeiten, zutreffend und vollständig sind. Für Ergebnisse, die auf unzutreffenden Grunddaten oder auf einer nicht abgestimmten Konfiguration beruhen, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter bewahrt jede über die Plattform erzeugte Exportdatei während der Vertragslaufzeit und des Abrufzeitraums nach Ziffer 11 unverändert auf und hält sie für den Kunden zum Abruf bereit. Die steuerlichen Aufbewahrungspflichten sowie die Pflicht zur Verfahrensdokumentation nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) treffen den Kunden. Der Anbieter stellt hierfür eine Beschreibung des eingesetzten Verfahrens bereit, die der Kunde um seine betrieblichen Angaben ergänzt. Übermittelt der Kunde Unterlagen oder Exportdateien über die Plattform an die von ihm beauftragte Stelle, handelt der Anbieter insoweit auf Weisung des Kunden. Die empfangende Stelle ist für die bei ihr verarbeiteten Daten datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich. 5. Pflichten des Kunden Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Plattform, die Pflege zutreffender Stammdaten, die Vergabe von Zugriffsrechten sowie für die Inhalte verantwortlich, die über die Plattform verarbeitet oder übermittelt werden. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. 6. Vergütung und Laufzeit Soweit kostenpflichtige Tarife oder Zusatzmodule gebucht werden, gelten die zum Buchungszeitpunkt ausgewiesenen Preise und Abrechnungsintervalle. Test-, Free- oder sonstige nicht kostenpflichtige Zugänge können gemäß den ausgewiesenen Produktbedingungen eingeschränkt oder eingestellt werden. 7. Verfügbarkeit und Support Der Anbieter schuldet keine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit, wird aber wirtschaftlich angemessene Maßnahmen für einen stabilen Plattformbetrieb ergreifen. Supportkanäle, Reaktionswege und Wartungsfenster richten sich nach den jeweils kommunizierten Betriebs- und Serviceprozessen. Die bei Registrierung oder in den Vertragsdaten hinterlegte Kontakt-E-Mail darf für wichtige Funktionsupdates, Änderungen an Kernfeatures oder Produkten, Sicherheits- und Betriebsinformationen sowie vergleichbar wesentliche Service-Mitteilungen genutzt werden. 8. Rechte an der Plattform Der Anbieter behält alle Rechte an der Plattform butlAIr, an Softwarebestandteilen, Marken, Dokumentationen und sonstigen geschützten Inhalten. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vorgesehenen Umfang. Während des Abrufzeitraums nach Ziffer 11 beschränkt es sich auf den Abruf der Daten. 9. Haftung Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt zusätzlich die gesondert abgeschlossene AVV. 11. Vertragsende, Datenabruf und Löschung Nach dem Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten während eines Abrufzeitraums von 90 Tagen abrufen. Der Abrufzeitraum beginnt mit dem Vertragsende; mit dem Vertragsende endet die produktive Nutzung der Plattform. Der Abruf erfolgt über den Inhaber-Zugang im Portal (Einstellungen → Allgemein → „Unterlagen mitnehmen“) in gängigen, maschinenlesbaren Formaten, insbesondere als Tabellen im CSV-Format (UTF-8), als PDF-Belege und als die ursprünglich erzeugten Exportdateien, jeweils mit Prüfsummen. Abrufbar sind insbesondere die Unterlagen des Gutschein-Moduls (Kaufbelege, Gutschein-Nebenbuch, Buchungsdaten), die Arbeitszeitnachweise einschließlich Pausen und Änderungsprotokoll mit den über die Plattform erzeugten Lohnexportdateien, Laufprotokollen und Freigaben sowie die Reservierungen und das Gästebuch einschließlich der aus der Nutzung des Kunden berechneten Werte. Weitere Daten, die der Kunde in der Plattform erfasst hat oder die durch seine Nutzung entstanden sind, stellt der Anbieter auf Anfrage in Textform innerhalb des Abrufzeitraums in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Der Abruf ist für den Kunden kostenlos. Nicht Gegenstand des Abrufs sind Daten, die ausschließlich dem internen Betrieb der Plattform dienen, insbesondere System-, Sicherheits- und Missbrauchsprotokolle, sowie Quellcode, Konfiguration und Verfahren der Plattform, soweit sie Geschäftsgeheimnisse des Anbieters sind. Der Anbieter weist den Kunden zu Beginn des Abrufzeitraums sowie 30, 7 und 1 Tag vor dessen Ende per E-Mail an die Adresse des Inhaber-Zugangs auf den Abruf, die abrufbaren Unterlagen und das Ende des Abrufzeitraums hin. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter die Daten des Kunden vollständig, in der Regel innerhalb von 30 Tagen; Datensicherungen laufen mit ihrem Rotationszyklus von sieben Tagen aus. Ausgenommen sind Unterlagen, die der Anbieter aufgrund eigener gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss, insbesondere seine Rechnungen an den Kunden, sowie Nachweise über die Bereitstellung, den Abruf und die Löschung der Daten, die der Anbieter bis zu drei Jahre aufbewahrt. Auf Weisung des Kunden löscht der Anbieter früher; eine vom Kunden gesetzte Aufbewahrungssperre verhindert die Löschung, bis der Kunde sie aufhebt. Der Kunde kann sein Restaurant außerdem jederzeit selbst löschen. Liegen aufbewahrungspflichtige Unterlagen vor, setzt die Plattform voraus, dass der Kunde die Übergabepakete zuvor heruntergeladen und bestätigt hat, die Unterlagen selbst aufzubewahren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden, insbesondere nach § 147 AO, § 14b UStG, § 16 Abs. 2 ArbZG und § 17 MiLoG, bleiben beim Kunden. Der Anbieter bewahrt die Daten hierfür nicht über den Abrufzeitraum hinaus auf. Der Kunde hat die Unterlagen rechtzeitig abzurufen und so aufzubewahren, dass er seine Pflichten erfüllen kann; nach einem Systemwechsel verlangen die GoBD für die ersten fünf Jahre weiterhin die maschinelle Auswertbarkeit, die ein bloß abgelegtes Paket nicht bietet. Der Kunde kann nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) verlangen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder seine Daten in eigene Systeme zu übertragen. Die Frist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate. Der Anbieter schließt den Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf dieser Frist ab (Übergangszeitraum), unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte dabei angemessen, informiert über bekannte Risiken für die Kontinuität und wahrt während des Wechsels ein hohes Sicherheitsniveau; während des Übergangszeitraums gilt der Vertrag fort. Nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels endet der Vertrag, und der Abrufzeitraum schließt sich an. Für den Wechsel und den Datenexport erhebt der Anbieter keine Entgelte. Die Vergütung für eine vereinbarte feste Laufzeit bleibt unberührt, soweit die Verordnung nichts anderes bestimmt. 12. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht von Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform. Für neue Vertragsversionen ist eine erneute Akzeptanz erforderlich.
Im Owner-Registrierungsflow werden die AGB separat bestätigt und tenant-spezifisch mit Version, Hash, Abschlussweg und Vertragsprofil-Snapshot gespeichert.
